Lesen Sie hier die aktuellen Meldungen in vollem Umfang, die wir mit thematischem Bezug für Sie zusammenstellen.
09.06.2019 |
Flächenveränderungen müssen in der BKO-Abrechnung nicht erläutert werdenVeränderungen der Fläche von einer Abrechnung auf die nächste müssen in der Regel in der BKO-Abrechnung nicht erläutert werden. Dies entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung und wurde jetzt vom Landgericht Berlin in einem Urteil vom 30.10.2018 (63 S 192/17) erneut bestätigt. Mehr zu dieser Entscheidung und warum Sie Flächenveränderungen trotzdem erläutern sollten lesen Sie in unserem Beitrag „Der Inhalt der Betriebskostenabrechnung”. |
08.06.2019 |
Vermieter hat keinen Anspruch auf die Höchstmiete
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete keinen Anspruch auf die jeweils höchste Miete einer Spanne hat. Denn die Marktstreuung beruhe nicht immer auf den gesetzlichen Qualitätsmerkmalen, an denen die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 Abs. |
08.06.2019 |
Vermieter sollten Betriebskosten immer Betriebskosten nennen
Vermieter sollten Betriebskosten immer Betriebskosten nennen. Andernfalls kann es Probleme mit der Umlage geben. Das Landgericht Hagen hat nämlich in einem Urteil vom 01.03.2019 (1 S 210/18) entschieden, dass die Formulierung „…der Mieter hat sämtliche mit der Hausbewirtschaftung zusammenhängende Nebenabgaben zu übernehmen” unwirksam ist. |
18.05.2019 |
Mehr zum Mietspiegel 2019
Am 13. Mai 2019 hat die Berliner Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Frau Katrin Lompscher, den mit Spannung erwarteten neuen Berliner Mietspiegel 2019 vorgestellt. Wie auch seine Vorgänger ist der Berliner Mietspiegel 2019 ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB, da er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde. |
13.05.2019 |
Berliner Mietspiegel 2019 erschienen
Am 13. Mai 2019 stellt die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Frau Katrin Lompscher (Linke), den Berliner Mietspiegel 2019 vor. Der bisherige Berliner Mietspiegel 2017 tritt damit außer Kraft. Er bleibt jedoch verbindlich für alle bis gestern zugegangenen Mieterhöhungsverlangen. |
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Mietendeckel verabschiedet
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